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Das Recht der Handelsgesellschaften ist im Dritten Teil des Zweiten Buches des Handelsgesetzes geregelt. Aufgrund der Inländergleichbehandlung gilt auch für ausländische Firmengründungen in Bulgarien bulgarisches Handelsrecht. Handelsgesellschaften (Art. 64 Abs 1 Handelsgesetz) können als
• Offene Handelsgesellschaft ("Sabiratelno drushestwo", Abkürzung: SD - СД), • Gesellschaft mit beschränkter Haftung ("Drushestwo s ogranitschena otgowornost", Abkürzung: OOD - ООД) • Kommanditgesellschaft ("Komanditno drushestwo", Abkürzung: KD - КД), • Kommanditgesellschaft auf Aktien ("Komanditno drushestwo s akzii", Abkürzung KDA - КДА) und als • Aktiengesellschaft ("Aktionierno drushestwo", Abkürzung: AD - АД)
gegründet werden. Gemäß Art. 64 Abs 2 Handelsgesetz dürfen nur diese Arten von Handelsgesellschaften errichtet werden. Ein Konsortium von Kaufleuten kann aber auch in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet werden. Im Unterschied zum österreichischen Recht sind alle Formen von Handelsgesellschaften juristische Personen (Art. 63 Abs 3 Handelsgesetz) und unterliegen der Körperschaftssteuer. Die für ausländische Investoren mögliche Niederlassungsform als Einzelkaufmann (Voraussetzung: in Bulgarien niedergelassene geschäftsfähige Person) ist im Art. 56 des Handelsgesetzes geregelt.
Die österreichische Spezialität der GmbH als Komplementär, nämlich die "GmbH & Co KG", ist im bulgarischen Handelsrecht nicht vorgesehen, eine Eintragung wäre nicht ausgeschlossen, aber wegen der Körperschaftssteuerpflicht der KG wenig zielführend. Stattdessen gibt es die Möglichkeit einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, bei der die Anteile der Kommanditisten in Form von Aktien ausgegeben werden. Im Allgemeinen ist die Niederlassung als Personenfirma (Einzelkaufmann, Offene Handels-gesellschaft, Kommanditgesellschaft und Kommanditgesellschaft auf Aktien) nicht üblich und mit vielen Risiken und sonstigen Nachteilen verbunden. Der allgemein übliche Weg ist: Einstieg mit Vertretungsbüro und bei steigendem Geschäftsumfang Gründung einer GmbH.
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